Die Pflegerente ist heute schon kein Zufall mehr
Die Situation wird sich in den kommenden Jahren drastisch
verschärfen: Gab es im Jahr 2001 noch rund eine Million
Pflegefälle der Stufen II und III, wird sich die Anzahl schon bis
2020 um über 50 Prozent auf rund 1,6 Millionen Fälle
erhöhen. Pflegebedürftig und damit von Dritten abhängig
zu werden, ist nicht unberechtigt einer der größten
Ängste älterer Menschen.
In der Altersgruppe ab 60 Jahre ist bereits heute jeder
Zwölfte pflegebedürftig, bei den über 80-Jährigen
sogar fast jeder Dritte. Tritt die Situation eines Pflegefalls ein,
kommen
erhebliche finanzielle Belastungen auf die Betroffenen zu. Die
gesetzliche Pflegeversicherung bietet bei Schwerst-
Pflegebedürftigkeit für die entstehenden Kosten nur eine
Grundabsicherung von 1.432 Euro pro Monat, die jedoch bei weitem nicht
ausreicht. Durchschnittlich kostet ein Pflegeplatz rund 3.300 Euro. So
muss ein gesetzlich Versicherter fast 2.000 Euro monatlich aus der
eigenen Tasche bezahlen, wenn er die Dienste eines Pflegeheims in
Anspruch nimmt. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung
Schwerstpflegebedürftiger von fünf bis sieben Jahren muss so
mit Gesamtkosten von rund 140.000 Euro gerechnet werden.
Private Vorsorge ist somit unumgänglich, um sein eigenes Vermögen und das seiner
Kinder und Enkel zu schützen. Bei einer privaten
Pflegezusatzversicherung eines Krankenversicherers lässt sich die
Höhe der Beiträge jedoch langfristig nicht abschätzen,
hinsichtlich des zukünftigen exorbitanten Zuwachses. Häufige
Beitragserhöhungen können im Alter zu einer unkalkulierbaren
Belastung werden. Daher werden von einigen Lebensversicherern
selbstständige Pflegerentenversicherungen mit einem dauerhaft
stabilen Beitrag angeboten.
Besonders kundenfreundlich sind auf ältere Menschen spezialisierte
Lebensversicherer, die bei der Leistungsprüfung beide am Markt
gängigen Verfahren zur Einstufung in Pflegestufen
berücksichtigen. So werden einerseits die Regelungen des
Sozialgesetzbuches übernommen, die eine Prüfung der
Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienstes der
Krankenkassen vorsehen. Sollte der Kunde anschließend auch eine
Prüfung nach einem Punktesystem wünschen, weil seine
Ansprüche im medizinischen Gutachten abgelehnt wurden, erhält
er eine weitere Chance, die für ihn günstigste Pflegestufe zu
erreichen. Auch bei Demenzerkrankungen erhalten die Kunden Leistungen
aus der privaten Pflegerente, wenn sie auf mittelschweren kognitiven
Störungen beruhen. Wer an schwerer Demenz leidet, wird ohnehin als
pflegebedürftig eingestuft.
Neu auf dem Markt ist eine so genannte Pflegeplatzgarantie. Der
versicherten Person wird hier zugesichert, einen garantierten Platz in
einem Pflegeheim innerhalb von 24 Stunden zu bekommen. Wegen der immer
höheren Auslastung von Pflegeheimen und Pflegestationen trägt
dies zu einer weiteren Beruhigung des Versicherten bei.
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