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Die Pflegerente ist heute schon kein Zufall mehr
Die Situation wird sich in den kommenden Jahren drastisch verschärfen: Gab es im Jahr 2001 noch rund eine Million Pflegefälle der Stufen II und III, wird sich die Anzahl schon bis 2020 um über 50 Prozent auf rund 1,6 Millionen Fälle erhöhen. Pflegebedürftig und damit von Dritten abhängig zu werden, ist nicht unberechtigt einer der größten Ängste älterer Menschen.

 

In der Altersgruppe ab 60 Jahre ist bereits heute jeder Zwölfte pflegebedürftig, bei den über 80-Jährigen sogar fast jeder Dritte. Tritt die Situation eines Pflegefalls ein, kommen
erhebliche finanzielle Belastungen auf die Betroffenen zu. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet bei Schwerst- Pflegebedürftigkeit für die entstehenden Kosten nur eine Grundabsicherung von 1.432 Euro pro Monat, die jedoch bei weitem nicht ausreicht. Durchschnittlich kostet ein Pflegeplatz rund 3.300 Euro. So muss ein gesetzlich Versicherter fast 2.000 Euro monatlich aus der eigenen Tasche bezahlen, wenn er die Dienste eines Pflegeheims in Anspruch nimmt. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung Schwerstpflegebedürftiger von fünf bis sieben Jahren muss so mit Gesamtkosten von rund 140.000 Euro gerechnet werden.


Private Vorsorge ist somit unumgänglich, um sein eigenes Vermögen und das seiner
Kinder und Enkel zu schützen. Bei einer privaten Pflegezusatzversicherung eines Krankenversicherers lässt sich die Höhe der Beiträge jedoch langfristig nicht abschätzen, hinsichtlich des zukünftigen exorbitanten Zuwachses. Häufige Beitragserhöhungen können im Alter zu einer unkalkulierbaren Belastung werden. Daher werden von einigen Lebensversicherern selbstständige Pflegerentenversicherungen mit einem dauerhaft stabilen Beitrag angeboten.


Besonders kundenfreundlich sind auf ältere Menschen spezialisierte Lebensversicherer, die bei der Leistungsprüfung beide am Markt gängigen Verfahren zur Einstufung in Pflegestufen berücksichtigen. So werden einerseits die Regelungen des Sozialgesetzbuches übernommen, die eine Prüfung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vorsehen. Sollte der Kunde anschließend auch eine Prüfung nach einem Punktesystem wünschen, weil seine Ansprüche im medizinischen Gutachten abgelehnt wurden, erhält er eine weitere Chance, die für ihn günstigste Pflegestufe zu erreichen. Auch bei Demenzerkrankungen erhalten die Kunden Leistungen aus der privaten Pflegerente, wenn sie auf mittelschweren kognitiven Störungen beruhen. Wer an schwerer Demenz leidet, wird ohnehin als pflegebedürftig eingestuft.


Neu auf dem Markt ist eine so genannte Pflegeplatzgarantie. Der versicherten Person wird hier zugesichert, einen garantierten Platz in einem Pflegeheim innerhalb von 24 Stunden zu bekommen. Wegen der immer höheren Auslastung von Pflegeheimen und Pflegestationen trägt dies zu einer weiteren Beruhigung des Versicherten bei.
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